Die Ausgestaltung der Organvergütung unterstützt die Erreichung unserer strategischen Ziele, gewährleistet eine angemessene Vergütung für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat und setzt im Rahmen der Unternehmensstrategie Anreize zu profitablem Wachstum und Schaffung von nachhaltigem Wert.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstandes der Jungheinrich AG wurde durch den Aufsichtsrat am 20. Dezember 2023 beschlossen und von der Hauptversammlung am 15. Mai 2024 gebilligt.
Über die Vergütung des Aufsichtsrates und eine entsprechende Satzungsregelung hat die Hauptversammlung zuletzt am 11. Mai 2021 beschlossen.
Der jährliche Vergütungsbericht erläutert detailliert die gewährte und geschuldete Vergütung der ehemaligen und aktiven Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Jungheinrich AG. Der Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach Maßgabe des § 162 AktG durch den Vorstand und den Aufsichtsrat erstellt und durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft. Die Hauptversammlung hat den geprüften Vergütungsbericht am 15. Mai 2024 gebilligt.